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Die Unternehmensberatung (Consulting) hängt eng mit dem Thema Projektentwicklung (siehe dort) zusammen. Auf dem von uns vertretenen Gebiet der Erneuerbaren Energien besitzen Projekt- initiatoren bzw. Investoren in der Regel kein in ausreichender Weise ausgestattetes Ingeneurbüro, welchem sie Projektentwiklung, Projektierung, Koordinierung und Organisation anvertrauen können.

Als Consulter übernehmen wir entsprechende Aufgaben aus dem Bereich der Projektabwicklung, d. h. Prüfung einer Projektidee durch eine intensive Projektprüfung. Im Bereich der Anlagen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien bedeutet dies insbesondere Prüfung des vorgesehenen Standortes einschl. Bodengutachten. Wir erstellen eine Anlayse der Realisierbarkeit des Projektes einschl. der technischen Beurteilung. Erfoderlichenfalls werden Gutachten und Stellungnahmen eingeholt (z. B. Fraunhofer Institut).

Der Consulter-Vertrag kann sich auf Versicherungsfragen beziehen, d. h. einer speziellen projektbezogenen Risikoanalyse mit dem Ziel, Versicherungsprämien zu reduzieren. Ein Beratungsauftrag kann sich aber auch auf die Prüfung der Gewährung von Fördermitteln für ein bestimmtes Vorhaben beziehen.

Bitte sprechen Sie rechtzeitig zu diesem Thema mit uns, bevor Sie anderweitig unnötiges Kapital investieren.

 

 

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